Mortal Kombat auf dem Index

Das ging mal wieder fix. Nach gut 2 Wochen im Handel wird das Beat’em up “Mortal Kombat” mittels einer vorläufigen Anordnung durch die BPjM indiziert und auf Liste B gesetzt.
Für das Spiel heißt dies nun, dass es in Deutschland nicht mehr beworben werden bzw. an Jugendliche und Erwachsene verkauft werden darf. Dadurch, dass “Mortal Kombat” auf der Indizierungsliste B gelandet ist, müssen alle deutsche Händler sich an das Verbreitungsverbot gemäß §131 StGb halten.
Weitere Infos erhaltet Ihr bei den Kollegen von Schnittberichte.
Die Indizierung gilt für die PS3- und XBox 360-Version, die jeweils ungeschnitten als Import erhältlich sind.